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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. ALLGEMEINES

Der Verkäufer anerkennt keine anderen Bedingungen als diejenigen, die in einem gültigen schriftlichen Vertrag zwischen dem Käufer und Verkäufer für die hiermit bestellte Ware erhalten sind. Besteht kein schriftlicher Vertrag, dann a) anerkennt der Verkäufer nur die Bedingungen, welche hiernach aufgeführt sind und b) nimmt der Verkäufer die Bestellung nur unter der ausdrücklichen Bedingung an, dass der Käufer diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen anerkennt, und c) gilt die Entgegennahme der Ware als Anerkennung dieser Verkaufsbedingungen durch den Käufer.
Die „Incoterms 1953“, wie sie von der internationalen Handelskammer veröffentlicht werden, gelten durch die vorliegende Bezugnahme als Teil dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, genau wie wenn sie hier ausdrücklich abgedruckt wären.

II. ANGEBOT UND LIEFERUNG

1. Die Angebote sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.

2.Der Liefervertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt haben. Änderungen, mündliche Zusagen und Absprachen sind ohne schriftliche Bestätigung unwirksam.

3.Unvermeidliche Abweichung in Beschaffenheit, Reinheit, Farbe und sonstige Eigenschaften behält sich der Verkäufer vor. Soweit diese Abweichungen sich als Mängel an Materialien herausstellen, übernimmt der Verkäufer die Haftung.

4.Bei allen Aufträgen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge gestattet.

5.Teillieferungen sind zulässig; jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.

6.Alle Verkäufe unterliegen dem Vorbehalt des qualifizierten Zufalls im Sinne der „ force majeure“ bzw. im Sinne jeder nicht vom Verkäufer verschuldeten Unmöglichkeit der Vertragserfüllung. Der Verkäufer ist demzufolge berechtigt, ganz oder teilweise von der Lieferungsverpflichtung zurückzutreten, wenn ihm die Lieferung durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verkehrshindernisse, Streiks, Lieferschwierigkeiten der Lieferanten des Verkäufers, behördliche Maßnahmen oder andere Ereignisse, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich ist. Der Käufer hat in diesem Fall kein Recht auf Ersatzlieferung oder Schadensersatz.

III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Für die Preise gelten die umseitig festgelegten Bedingungen.

2. Für die Zahlung gelten die umseitig festgelegten Bedingungen.

3. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.

4. Die Zurückhaltung der Zahlung durch den Käufer – auch bei Beanstandungen – ist ausgeschlossen.

5. Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so ist der Verkäufer unter Vorbehalt weitergehender Rechte berechtigt, ohne Mahnung den Verzugsschaden in der entstandenen Höhe, mindestens aber in der Höhe der Kosten für Bankkredit zur Zeit der Lieferung, zu verlangen.

6. Der Liefergegenstand verbleibt im Eigentum des Lieferanten, bis sämtliche Forderungen des Lieferanten aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller voll beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Lieferanten in laufende Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es gilt auch der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Der Käufer tritt schon jetzt von seinen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware den Betrag mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab, der unserem Rechnungsbetrag entspricht.

7. Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Personalwechsel, Sterbefall sowie die Einleitung von Betreibungen und die Führung von Prozessen, berechtigen den Verkäufer, unter Abweichung von etwas anders vereinbarten Zahlungsbedingungen nach seiner Wahl sofortige Sicherstellung oder sofortige Barzahlung zu verlangen.

IV. LIEFERFRISTEN

1. Verzugsstrafen sowie Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung werden in jedem Fall ausgeschlossen.

V. VERSAND

1. Die Ware reist ausschließlich auf Gefahr des Käufers, unabhängig von den Versand-Konditionen.

2. Zur Wahrung von Schadenersatzansprüchen sind bei der Übernahme der Lieferung Transportschäden unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten und von diesem bescheinigen zu lassen.

VI. BEANSTANDUNGEN UND SCHADENSERSATZ

1. Alle Waren sind nach Empfang und vor der Verarbeitung oder Weiterveräußerung zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich zu erheben.

2. Mängel eines Teils können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.

3. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gründen sind ausgeschlossen.

4. Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung wird in Form von Ersatzlieferung gewährt. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.

VII. BERATUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

1. Die Beratung des Käufers über Eignung und Anwendung der Erzeugnisse erfolgt nach bestem Wissen und auf Gefahr des Käufers. Sie befreit den Besteller nicht von eigener Prüfung und Versuchen. Insbesondere ist der Käufer für die im Bestimmungsland eventuell geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass diese Vorschriften spätestens bei Aufgabe seiner Bestellung dem Lieferanten schriftlich vorliegen. Für irgendwelche Schäden, Nachteile oder Folgeschäden wird jede Haftung abgelehnt.

2. Unsachgemäß gelagerte, verarbeitete oder veränderte Ware fällt nicht mehr unter die Gewährleistungspflicht.

VIII. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1. Der vorliegende Verkaufsvertrag unterliegt BRD Recht.

2. Erfüllungsort für die Zahlung ist Bösel.

3. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten gilt der Sitz des Verkäufers.